CHECKLISTE FÜR UNSERE KUNDEN AUS EU MITGLIEDSTAATEN

Aufgrund gestiegener Dokumentationspflichten verlangen die Finanzbehörden ab sofort bei Exporten in EU-Mitgliedsstaaten folgende Unterlagen und Informationen:

  • Vollständige und genaue Firmenanschrift
  • Telefonnummer
  • Faxnummer
  • E-Mailadresse
  • Angabe des Gewerbezweigs
  • Branche
  • Internetadresse
  • Visitenkarte
  • Europäische Umsatzsteuer-Ident-Nummer
  • Handelsregisterauszug oder Gewerbenachweis oder amtlichen Firmennachweis (z.B. durch Handelskammer) in Kopie, aus der auch der Name des Firmeninhabers, bzw. des Geschäftsführers hervorgeht
  • Passkopie des Eigentümers/ Gesellschafters/ Geschäftsführers
  • Eine vom Firmeninhaber / Geschäftsführer unterschriebene Abholvollmacht, möglichst mit Firmenstempel, für den abholenden Fahrer
  • Seit dem 1. Januar 2014 verlangt das Finanzamt eine Empfangsbestätigung (Gelangensbestätigung), d.h. eine Bestätigung des Abnehmers, dass der Gegenstand im EU-Ausland angekommen ist. Diese „Gelangensbestätigung“ benötigen wir im Original mit Stempel und Unterschrift von Ihnen
  • checklist.usp14.title

Sollte uns keine Gelangensbestätigung überlassen werden, erheben wir eine Kaution in Höhe von 19 % des Kaufpreises.

Der Kautionsbetrag wird Ihnen sofort nach Erhalt der erforderlichen Unterlagen erstattet.

Checklist jetzt downloaden